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today23.10.2024
Drohnenaufnahmen von Kunstwerken verstoßen gegen das Urheberrecht, entschied der Bundesgerichtshof. Dieses Urteil wirft ein neues Licht auf die Grenzen der Panoramafreiheit und die rechtlichen Herausforderungen der Luftbildfotografie mit Drohnen.
Drohnen eröffnen Fotografen die Möglichkeit, aus luftigen Höhen zu fotografieren und dabei spektakuläre Perspektiven einzufangen, die vorher unerreichbar waren. Diese technische Revolution bietet viele Chancen, bringt jedoch auch juristische Stolpersteine mit sich. Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs regelt nun die Grenzen des Erlaubten bei der Verwendung von Drohnen für die Fotografie von Kunstwerken im öffentlichen Raum.
Konkret ging es in dem Verfahren um Fotos von Kunstinstallationen im Ruhrgebiet, die mithilfe von Drohnen aufgenommen und in Publikationen veröffentlicht wurden. Die Künstler dieser Werke hatten ihre Rechte an die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst übertragen, die gegen die Aufnahmen klagte.
Die Panoramafreiheit erlaubt es, Werke, die dauerhaft im öffentlichen Raum stehen, zu fotografieren und zu veröffentlichen, sofern die Aufnahmen von öffentlich zugänglichen Orten gemacht werden. Doch diese Regelung stieß im Fall von Drohnenaufnahmen an ihre Grenzen. Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass Drohnenbilder nicht unter die Panoramafreiheit fallen, da sie von Orten gemacht werden, die für den Menschen ohne technische Hilfsmittel unzugänglich sind.
Die Entscheidung bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das zuvor bereits zu Gunsten der VG Bild-Kunst entschieden hatte. Diese hatte Lizenzgebühren und Schadenersatz gefordert, da die Luftbilder ohne Genehmigung der Künstler veröffentlicht wurden.
Für Hobbyfotografen und professionelle Drohnenpiloten bedeutet das Urteil eine erhebliche Einschränkung. Wer künftig Drohnenaufnahmen von Kunstwerken im öffentlichen Raum machen möchte, muss die Erlaubnis der Künstler einholen, um nicht gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Ansonsten drohen rechtliche Konsequenzen und finanzielle Forderungen seitens der Rechteinhaber.
Das Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein, bevor man Drohnen für Fotografieprojekte einsetzt. Dies gilt insbesondere für kommerzielle Zwecke, bei denen die Anforderungen an rechtliche Absicherungen noch höher sind.
Das Urteil zeigt auch, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen an die technischen Entwicklungen angepasst werden müssen. Der Diskurs um die Panoramafreiheit und deren Auslegung könnte weitere rechtliche Schritte nach sich ziehen, möglicherweise sogar auf europäischer Ebene, da die Umsetzung dieser Regelung innerhalb der EU variiert.
Während Drohnen zweifellos neue kreative Möglichkeiten bieten, ist es entscheidend, die Balance zwischen technischen Freiheiten und den Rechten der Urheber zu wahren. Künstler haben ein berechtigtes Interesse daran, wie ihre Werke präsentiert werden, und dieser Grundsatz wurde durch das Urteil des BGH gestärkt.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Thema Drohnenfotografie setzt ein klares Zeichen dafür, dass technologische Innovationen stets im Einklang mit bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen stehen müssen. Drohnenflieger sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und sich entsprechend informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Die Diskussion über die Panoramafreiheit und die Rechte von Urhebern wird sicherlich noch weitergehen und könnte langfristig zu neuen gesetzlichen Anpassungen führen.
Geschrieben von: RadioMonster.FM
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