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today27.03.2025
Nach fast fünf Jahren intensiver Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft München I das Verfahren gegen Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng eingestellt. Der 36-jährige Fußballer stand unter Verdacht, seine ehemalige Freundin Kasia Lenhardt körperlich verletzt zu haben. Die Entscheidung folgt dem Rechtsgrundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten. Damit endet ein langwieriges Verfahren, das besonders nach dem tragischen Suizid von Lenhardt im Februar 2021 für Aufsehen gesorgt hatte.
Die Ermittlungen gegen Boateng begannen bereits Ende 2019 und untersuchten verschiedene Vorfälle in München und Berlin. Im Fokus standen Vorwürfe der Körperverletzung, Nötigung und Verleumdung gegenüber dem Model Kasia Lenhardt. Nach ihrem tragischen Tod im Februar 2021 wurden die Ermittlungen erneut intensiviert, da Hinweise aufkamen, dass Lenhardt möglicherweise kurz vor ihrem Suizid schwere Verletzungen erlitten hatte.
Die Staatsanwaltschaft begründet ihre Entscheidung mit mangelnden Beweisen: „Es kann nicht sicher festgestellt werden, wie sich die verfahrensgegenständlichen Vorfälle im Oktober 2019, Dezember 2020 und Januar/Februar 2021 tatsächlich zugetragen haben.“ Eine entscheidende Entwicklung ergab sich Anfang des Jahres, als eine potenzielle Zeugin, die wichtige Aussagen hätte machen können, einem vereinbarten Termin ohne Erklärung fernblieb und seitdem nicht mehr erreichbar ist.
Ein zentrales Problem für die Ermittler war, dass die Hauptzeugin – Kasia Lenhardt selbst – nicht mehr befragt werden konnte. Die Staatsanwaltschaft stellte fest: „Die Geschädigte selbst als Zeugin steht nicht mehr zur Verfügung… die dokumentierten Verletzungen reichen für einen Tatnachweis nicht aus.“ Ohne ihre Aussagen und bei widersprüchlichen Indizien musste das Verfahren schließlich eingestellt werden.
Boatengs Anwalt Leonard Walischewski äußerte sich erleichtert über die Entscheidung und kommentierte: „Es wurde wirklich Zeit, dass die Staatsanwaltschaft die Realität nach fünf Jahren endlich anerkennt.“ Diese Stellungnahme unterstreicht, wie belastend das langjährige Verfahren für seinen Mandanten gewesen sein muss.
Die Einstellung des Verfahrens im Fall Lenhardt steht im Kontrast zu einem anderen Gerichtsurteil gegen Boateng. Im vergangenen Jahr wurde der ehemalige Bayern-München-Spieler wegen vorsätzlicher Körperverletzung an einer anderen Ex-Freundin, der Mutter seiner Zwillingstöchter, schuldig gesprochen. Das Landgericht München I verhängte jedoch lediglich eine Verwarnung und eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5.000 Euro, die unter Vorbehalt gestellt wurde.
Die Beziehung zwischen Boateng und Lenhardt war öffentlich durch gegenseitige Anschuldigungen geprägt. Kurz vor ihrem Tod hatte das Model in einem Interview angekündigt, „die Wahrheit“ über ihre Beziehung zu Boateng erzählen zu wollen. Zu dieser Aussage kam es jedoch nicht mehr.
Der Fall erhielt nicht nur aufgrund der Prominenz Boatengs große mediale Aufmerksamkeit, sondern auch wegen der tragischen Umstände von Lenhardts Tod. Ihr Suizid löste eine Debatte über den Umgang mit Beziehungskonflikten in der Öffentlichkeit und die Verantwortung der Medien bei der Berichterstattung über solche Fälle aus.
Häusliche Gewalt und ihre juristische Aufarbeitung bleiben ein gesellschaftlich relevantes Thema. Experten weisen immer wieder darauf hin, wie schwierig die Beweisführung in solchen Fällen sein kann, besonders wenn Aussage gegen Aussage steht und körperliche Beweise nicht eindeutig sind.
Mit der Einstellung des Verfahrens ist der Fall juristisch abgeschlossen, doch die Diskussionen über die zugrundeliegenden Probleme werden sicherlich weitergehen. Für Boateng bedeutet die Entscheidung zumindest in diesem Fall einen Schlussstrich unter jahrelange Ermittlungen.
Geschrieben von: RadioMonster.FM
Fußball häusliche Gewalt Jérôme Boateng Kasia Lenhardt Körperverletzungsvorwürfe Prominente Staatsanwaltschaft München Verfahrenseinstellung
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