Wirtschaft & Politik

Bewährungsstrafe für AfD-nahen Journalisten: Gefälschtes Faeser-Foto führt zu Verurteilung

today09.04.2025

Hintergrund

Die deutsche Justiz zeigt klare Grenzen auf, wenn es um manipulierte Bilder von Politikern geht. David Bendels, Chefredakteur des AfD-nahen Mediums „Deutschland-Kurier“, wurde gestern vom Amtsgericht Bamberg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Grund: Eine Fotomontage, die Bundesinnenministerin Nancy Faeser mit einem gefälschten Schild zeigte, auf dem stand: „Ich hasse die Meinungsfreiheit.“ Das Gericht wertete dies als Verleumdung einer Person des politischen Lebens, da für unbefangene Betrachter nicht erkennbar war, dass es sich um eine Manipulation handelte.

Vom Holocaust-Gedenken zur Verleumdung

Bewährungsstrafe für AfD-nahen Journalisten: Gefälschtes Faeser-Foto führt zu Verurteilung

Der Fall geht auf einen X-Post von Bendels zurück, der Ende Februar 2024 veröffentlicht wurde. Das verwendete Originalbild stammte aus einem Beitrag des Bundesinnenministeriums, bei dem Faeser anlässlich des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus ein Schild mit der Aufschrift „We Remember“ („Wir gedenken“) hielt. Bendels hatte diesen Text durch die Aussage „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ ersetzt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bendels den Schriftzug absichtlich abgeändert hatte, um den falschen Eindruck zu erwecken, Faeser hätte sich negativ zur Meinungsfreiheit geäußert. Entscheidend für das Urteil war, dass die Fotomontage für durchschnittliche Betrachter nicht als solche zu erkennen war und somit als Tatsachenbehauptung verstanden werden konnte.

Da Bendels nicht vorbestraft ist, wurde die siebenmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Als Teil der Bewährungsauflagen muss er sich schriftlich bei Nancy Faeser entschuldigen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Bendels hatte zunächst einen Strafbefehl erhalten, gegen den er Einspruch einlegte, was zum Prozess führte. Nach der Urteilsverkündung zeigte er sich empört und kündigte umgehend Berufung an. Er verteidigt sein Posting als „satirisches Meme“ und erklärte: „Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen.“

Der Fall hat erwartungsgemäß unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Der „Deutschland-Kurier“ teilte in den sozialen Medien zahlreiche Unterstützungsbekundungen, darunter auch von Bundestagsabgeordneten der AfD. Robert Eschricht, medienpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Berlin, bezeichnete das Urteil als „Justizskandal“ und warnte: „Die Meinungsfreiheit in Deutschland hat mittlerweile einen bedenklichen Zustand erreicht.“

Kritiker des Urteils verweisen auf das Recht auf Satire und Meinungsfreiheit. Befürworter hingegen sehen in der Entscheidung einen wichtigen Schritt gegen Desinformation und bewusste Verunglimpfung von Politikern. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Kritik und strafbarer Verleumdung? Wie weit reicht der Schutz des Paragraphen 188 StGB, der seit 2021 die „Politikerbeleidigung“ unter Strafe stellt?

Rechtlicher Hintergrund des Urteils

Das Urteil stützt sich auf Paragraph 188 StGB, der die Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt. Dieser Paragraph wurde 2021 verschärft und wird seither kontrovers diskutiert, unter anderem wegen möglicher Einschränkungen der Meinungsfreiheit.

Für eine Verurteilung nach diesem Paragraphen muss nachgewiesen werden, dass die Äußerung geeignet ist, das öffentliche Wirken der betroffenen Person erheblich zu erschweren. Im Fall von Bendels sah das Gericht diesen Tatbestand als erfüllt an, da die Fotomontage den Eindruck erweckte, die Bundesinnenministerin würde sich gegen ein Grundrecht stellen, dessen Schutz zu ihren Kernaufgaben gehört.

Der Fall Bendels könnte nun zum Präzedenzfall werden, wie deutsche Gerichte künftig mit manipulierten Bildern und falschen Darstellungen von Politikern in sozialen Medien umgehen. Besonders im Hinblick auf die zunehmende Verbreitung von Desinformation im digitalen Raum kommt dem Urteil eine wichtige Signalwirkung zu.

Geschrieben von: RadioMonster.FM