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BGH bestätigt Urteil gegen Linksextremistin Lina E. – Was bedeutet das für die politische Gewaltdebatte?

today19.03.2025

Hintergrund

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die Verurteilung der Linksextremistin Lina E. zu 5 Jahren und 3 Monaten Haft weitgehend bestätigt. Das ursprüngliche Urteil des Oberlandesgerichts Dresden aus dem Mai 2023 bleibt damit trotz einiger kleinerer Anpassungen im Schuldspruch in seiner Höhe unverändert. Die 30-jährige Studentin aus Kassel wurde wegen mehrerer gewaltsamer Angriffe auf Angehörige der rechtsextremen Szene zwischen 2018 und 2020 in Sachsen und Thüringen verurteilt, bei denen teilweise schwere Verletzungen durch Schlagwerkzeuge verursacht wurden.

Der Fall Lina E.: Hintergründe und Vorwürfe

BGH bestätigt Urteil gegen Linksextremistin Lina E. - Was bedeutet das für die politische Gewaltdebatte?

Lina E. galt als Teil einer militant-linksextremistischen Gruppierung, die oft als „Hammerbande“ bezeichnet wurde. Ihr wurde vorgeworfen, an mehreren gezielten Überfällen auf vermeintliche und tatsächliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen zu sein. Das OLG Dresden hatte sie im vergangenen Jahr wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Der BGH sah sich mit Revisionen beider Seiten konfrontiert: Während die Verteidigung eine Aufhebung des Urteils anstrebte, forderte die Bundesanwaltschaft ursprünglich eine Einstufung von Lina E. als Rädelsführerin.

Bei der heutigen Urteilsverkündung betonte der Vorsitzende Richter: „Das Mittel der politischen Auseinandersetzung ist das Wort, nicht die Gewalt.“ Die Entscheidung des BGH macht deutlich, dass politisch motivierte Gewalt – unabhängig vom ideologischen Hintergrund – nicht als legitimes Mittel der Auseinandersetzung angesehen wird.

Revisionsverfahren und rechtliche Bewertung

Im Februar fand bereits eine mündliche Verhandlung in Karlsruhe unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Beide Seiten hatten beantragt, Teile des über 400 Seiten umfassenden Urteils aufzuheben. Der BGH prüfte das Urteil ausschließlich auf Rechtsfehler, ohne neue Beweise oder Zeugen zu berücksichtigen.

Besonders umstritten war die Bewertung von Lina E.s Rolle innerhalb der Gruppe. Die Bundesanwaltschaft hatte kritisiert, dass das OLG sie nicht als Rädelsführerin eingestuft hatte, obwohl ihr eine „herausgehobene Stellung“ zugesprochen wurde. Der BGH bestätigte jedoch die Einschätzung des OLG, dass zwar eine wichtige Position, aber kein prägender Einfluss auf die Ausrichtung oder Struktur der Vereinigung nachgewiesen werden konnte.

Die revisionsrechtliche Prüfung führte lediglich zu einer geringfügigen Anpassung des Schuldspruchs, die auf einer neuen Rechtsprechung bezüglich der Konkurrenz von Tathandlungen basiert. Die Gesamtfreiheitsstrafe blieb jedoch unverändert.

Konsequenzen für Lina E.

Obwohl das Urteil nun rechtskräftig ist, befindet sich Lina E. derzeit noch auf freiem Fuß. Nach zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft wurde ihr Haftbefehl 2023 unter bestimmten Auflagen außer Vollzug gesetzt. Mit der heutigen Entscheidung wird sie jedoch ihre Reststrafe antreten müssen. Die genaue Dauer der noch zu verbüßenden Haftzeit muss nun von ihrem Anwalt berechnet werden.

Bei der Urteilsverkündung war Lina E. nicht persönlich anwesend. Die ursprüngliche Verurteilung im Mai 2023 hatte zu massiven Protesten in der linksradikalen Szene geführt, was die Behörden auch heute zu erhöhter Wachsamkeit veranlasste.

Gesellschaftliche und politische Dimension

Der Fall Lina E. hat in den vergangenen Jahren immer wieder für kontroverse Diskussionen gesorgt. Befürworter des harten Vorgehens gegen die Linksextremistin sehen in dem Urteil ein wichtiges Signal gegen politisch motivierte Gewalt. Kritiker hingegen argumentieren, dass die Strafe unverhältnismäßig sei und rechtsextreme Täter oft milder bestraft würden.

Die BGH-Entscheidung verdeutlicht den Grundsatz, dass auch der Kampf gegen Rechtsextremismus nicht mit gewaltsamen Mitteln geführt werden darf. „Die Entscheidung zeigt, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen jede Form extremistischer Gewalt vorgeht – unabhängig von der politischen Ausrichtung der Täter“, erklärte ein Rechtsexperte gegenüber Medienvertretern nach der Urteilsverkündung.

Mit dem heutigen Urteil ist das Strafverfahren gegen Lina E. abgeschlossen. Die Debatte über den Umgang mit politisch motivierter Gewalt in Deutschland dürfte jedoch weitergehen. Der Fall steht exemplarisch für die Herausforderungen, vor denen der Rechtsstaat im Spannungsfeld zwischen Extremismusbekämpfung und verhältnismäßiger Strafverfolgung steht.

Geschrieben von: RadioMonster.FM