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today18.04.2025
Die elektronische Patientenakte (ePA) startet am 29. April 2025 bundesweit für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Ab diesem Zeitpunkt werden rund 70 Millionen Versicherte automatisch eine digitale Gesundheitsakte erhalten – es sei denn, du widersprichst aktiv. Diese digitale Revolution im Gesundheitswesen bringt zahlreiche Vorteile, wirft aber auch Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Sicherheit auf. Was genau auf dich als Versicherten zukommt und wie du deine digitale Gesundheitsakte optimal nutzen kannst, erfährst du hier.
Die ePA ist eine digitale Plattform, die alle wichtigen medizinischen Informationen an einem zentralen Ort speichert. Dazu gehören Arztberichte, Röntgenbilder, Laborergebnisse, Impfnachweise, Medikationspläne und weitere Gesundheitsdaten. Anders als bisher, wo deine Daten verstreut bei verschiedenen Ärzten und Kliniken lagern, soll die ePA einen vollständigen Überblick über deine Gesundheitshistorie bieten.
Die Akte wird zunächst automatisch für dich angelegt und dann schrittweise von deinen behandelnden Ärzten, Therapeuten und Krankenhäusern befüllt. Ab dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen, Kliniken und Apotheken sogar gesetzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen – für dich als Patient bleibt die Nutzung jedoch freiwillig.
Die Digitalisierung deiner Gesundheitsdaten bringt zahlreiche praktische Vorteile mit sich:
Durch die zentrale Speicherung aller medizinischen Daten haben behandelnde Ärzte einen besseren Überblick über deine Gesundheitsgeschichte. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach betonte: „Wenn Sie sich einmal vor Augen führen, wie groß dieser Datenschatz ist. Wir haben pro Jahr eine Milliarde Arzt-Patient-Kontakte in den Praxen.“ Diese umfassende Informationsbasis kann zu präziseren Diagnosen und passenderen Behandlungen führen.
Ein weiterer wichtiger Vorteil: Doppeluntersuchungen werden vermieden, wenn alle Ärzte auf bereits vorhandene Befunde zugreifen können. Dies spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch unnötige Belastungen und Kosten im Gesundheitssystem.
Besonders in Notfallsituationen kann die ePA lebensrettend sein. Rettungssanitäter und Notärzte können – vorausgesetzt du hast die entsprechenden Zugriffsrechte erteilt – sofort auf wichtige Informationen wie Allergien, chronische Erkrankungen oder Medikamentenunverträglichkeiten zugreifen.
Die bessere Vernetzung zwischen Hausärzten, Fachärzten und Kliniken erleichtert zudem die Koordination deiner Behandlung erheblich. Alle Beteiligten können auf dem gleichen Informationsstand sein, was die Qualität der Versorgung verbessert.
Um deine elektronische Patientenakte zu nutzen, benötigst du in der Regel die spezielle ePA-App deiner Krankenkasse. Die Anmeldung erfolgt über deine elektronische Gesundheitskarte und eine PIN, die du von deiner Krankenkasse erhältst. Über diese App kannst du:
– Deine Gesundheitsdokumente einsehen und verwalten
– Eigene Dokumente wie Fitnessdaten oder selbst gemessene Vitalwerte hochladen
– Zugriffsrechte für Ärzte, Therapeuten und Apotheken erteilen oder entziehen
– Bei Bedarf eine Vertrauensperson benennen, die deine ePA verwalten darf
Wenn du kein Smartphone oder keinen Computer besitzt, kannst du die ePA dennoch nutzen. In diesem Fall hast du zwar keinen direkten Zugriff auf deine Daten, aber deine Ärzte können mit deiner Zustimmung trotzdem auf die Akte zugreifen und diese befüllen. Ab Sommer 2025 wird voraussichtlich auch ein Desktop-Client verfügbar sein, der die Nutzung über einen Computer ermöglicht.
Die größten Sorgen im Zusammenhang mit der ePA betreffen den Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten. Der Chaos Computer Club (CCC) hatte während der Testphase mehrfach auf Sicherheitslücken hingewiesen, die theoretisch unbefugten Zugriff auf alle E-Akten ermöglichen könnten.
Gesundheitsminister Lauterbach versicherte jedoch, dass diese Probleme mittlerweile behoben seien: „Für die massenhafte Nutzung sind die Sicherheitsprobleme bereits gelöst.“
Die Daten werden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert und unterliegen den strengen europäischen Datenschutzbestimmungen. Zusätzlich gibt es ein differenziertes Berechtigungssystem:
– Du entscheidest selbst, welche Ärzte auf deine Daten zugreifen dürfen
– Krankenkassen haben ohne dein Einverständnis keinen Zugriff auf deine medizinischen Daten
– Jeder Zugriff wird protokolliert und kann von dir nachvollzogen werden
Besonders bei psychisch sensiblen Informationen fordert der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) noch stärkeren Datenschutz. In einer Stellungnahme heißt es: „Wir sehen bei der Einführung der ePA noch deutlichen Nachholbedarf bei Nutzerfreundlichkeit und Datenschutz – besonders bei hoch sensiblen Daten wie psychotherapeutischen Befunden oder Entlassbriefen aus psychiatrischen Kliniken.“
Obwohl die ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten angelegt wird, ist ihre Nutzung freiwillig. Du hast jederzeit folgende Möglichkeiten:
1. Aktiver Widerspruch: Du kannst der Anlage oder Nutzung deiner ePA widersprechen – online, schriftlich oder telefonisch bei deiner Krankenkasse. Dies hat keine negativen Auswirkungen auf deine Gesundheitsversorgung.
2. Selektiver Zugriff: Du kannst bestimmen, welche Ärzte auf deine Daten zugreifen dürfen. Ärzte erhalten standardmäßig für 90 Tage Zugriff, wenn du dem zustimmst.
3. Löschung einzelner Dokumente: Du kannst jederzeit bestimmte Informationen aus deiner ePA entfernen.
4. Vollständige Löschung: Auf Wunsch kann deine komplette ePA gelöscht werden.
Lauterbach fasste die Freiwilligkeit so zusammen: „Für die Patientinnen und Patienten ist die Nutzung freiwillig – nach dem Motto: Alle bekommen eine E-Akte, außer man widerspricht aktiv.“
Während die ePA zunächst für gesetzlich Versicherte eingeführt wird, können auch private Krankenversicherungen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten. Die Entscheidung liegt hier bei den einzelnen privaten Versicherungsunternehmen. Wenn deine private Krankenversicherung eine ePA anbietet, kannst du diese unter ähnlichen Bedingungen wie gesetzlich Versicherte nutzen.
Gerade für ältere oder weniger technikaffine Versicherte kann der Umgang mit der digitalen Gesundheitsakte eine Herausforderung darstellen. Daher wurden verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen:
– Du kannst bis zu fünf Vertrauenspersonen benennen, die Zugang zu deiner ePA haben und diese für dich verwalten können. Diese Vertreter müssen ebenfalls versichert sein und über die ePA-App registriert sein.
– Die Verbraucherzentrale NRW bietet kostenlose Selbstlern-Online-Kurse an, um den Umgang mit der ePA zu erläutern.
– Bei den Krankenkassen wurden spezielle Ombudsstellen eingerichtet, die bei Fragen und Problemen rund um die ePA weiterhelfen.
Dr. Thomas Kreutzer, Facharzt für Allgemeinmedizin, unterstreicht die Bedeutung des Vertrauens: „Die Einführung der ePA ist ein wichtiger Schritt in die digitale Zukunft der Medizin, doch muss das Vertrauen der Patienten in die Sicherheit ihrer Daten gewährleistet werden.“
Ab Juli 2025 wird es möglich sein, anonymisierte Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke freizugeben. Diese „freiwillige Datenspende“ könnte wichtige Erkenntnisse für die medizinische Forschung liefern und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung beitragen. Auch hier gilt: Die Teilnahme ist freiwillig, und du kannst jederzeit widersprechen.
Die Einführung der ePA erfolgt schrittweise. Während am 29. April 2025 der bundesweite Start erfolgt, wird die volle Funktionalität erst mit der Zeit erreicht. Ab dem 1. Oktober 2025 sind Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken verpflichtet, die ePA zu nutzen.
Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, begrüßt den Start: „Das ist ein gutes Signal für unser Gesundheitswesen.“ Er fordert jedoch: „Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung muss spürbarer und unkomplizierter für Versicherte und medizinisches Personal umgesetzt werden.“
Die elektronische Patientenakte ist ein bedeutender Schritt in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Sie bietet die Chance auf eine besser vernetzte, effizientere und patientenorientiertere Versorgung. Gleichzeitig bleiben die Kontrolle über deine Daten und die Entscheidungsfreiheit bei dir als Versichertem. Je nach persönlichen Präferenzen und Bedürfnissen kannst du entscheiden, ob und in welchem Umfang du die digitale Gesundheitsakte nutzen möchtest.
Geschrieben von: RadioMonster.FM
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