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today17.04.2025
Ein beispielloser Fall von medialer Rufschädigung erschüttert die deutsche Medienlandschaft. Die Boulevardzeitungen Bild und BZ müssen nach einer verheerenden Falschberichterstattung über die Berliner Polizistin Judy S. eine Rekordentschädigung von 150.000 Euro zahlen. Die Redaktionen hatten im November 2024 fälschlicherweise behauptet, die Beamtin sei eine Transfrau, die zwei Männer unter Drogen gesetzt und sexuell missbraucht habe – alles unwahre Anschuldigungen, die nun offiziell richtiggestellt wurden.
Die Falschmeldungen wurden durch eine Hausdurchsuchung in der Wohnung von Judy S. ausgelöst, nachdem zwei Männer Anzeige gegen die Polizistin erstattet hatten. Was darauf folgte, beschreibt Medienanwalt Christian Schertz als „Geschichte eines unfassbaren Rufmordes“. Die Boulevardzeitungen veröffentlichten Berichte mit schwerwiegenden Anschuldigungen, ohne diese hinreichend zu überprüfen.
Besonders gravierend: Laut Recherchen des Tagesspiegels soll die Polizei mehrfach in der Redaktion angerufen und um Richtigstellung gebeten haben – ohne Erfolg. Erst durch das Einschalten des bekannten Medienanwalts Christian Schertz wurden die falschen Artikel schließlich offline genommen.
Inzwischen haben sowohl Bild als auch BZ auf ihren Titelseiten eine Richtigstellung veröffentlicht: „Keine dieser Behauptungen war zutreffend. Sie sind widerlegt.“ Die Redaktionen räumen ein, durch ihre Berichterstattung erheblichen Schaden für Judy S. verursacht zu haben und bitten um Entschuldigung.
Die Entschädigungssumme von 150.000 Euro wurde im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs vereinbart und gilt als Rekord für derartige Fälle in Deutschland. BILD-Chefredakteurin Marion Horn äußerte sich auf LinkedIn unmissverständlich: „Im Fall ‚Judy S.‘ haben wir versagt. Punkt.“ Weiter schrieb sie: „Wenn wir Fehler machen, dann stehen wir dafür gerade.“
Der Tagesspiegel hatte bereits im März angedeutet, dass Judy S. möglicherweise Opfer einer Intrige innerhalb der Polizei geworden sein könnte. Es wird vermutet, dass entsprechende Gerüchte von einer BILD-Polizeireporterin verbreitet wurden, ohne diese ausreichend zu prüfen.
Medienanwalt Schertz findet deutliche Worte für den Vorfall: „Dieser Fall ist monströs. Das ist die Geschichte eines unfassbaren Rufmordes.“ In seiner gesammten beruflichen Laufbahn sei ihm kein vergleichbarer Fall untergekommen. Gegenüber dem Tagesspiegel betonte er: „Hier wurde eine Frau öffentlich diffamiert und zum Monster gemacht.“
Die Falschmeldungen über Judy S. verbreiteten sich rasant über verschiedene Medienkanäle. Wie der Tagesspiegel berichtet: „Es sind drei Schlagzeilen, die den Ruf von Judy S. zerstören […] Die Meldungen verbreiten sich wie ein Lauffeuer. Medien in Deutschland, Polen, Österreich, Großbritannien und der Schweiz übernehmen sie ungeprüft, Social-Media-User erst recht.“
Auch andere Medien mussten inzwischen Fehler einräumen. FOCUS Online bestätigte, dass man zunächst unter Berufung auf BILD berichtet hatte, den Bericht dann aber offline genommen und eine Unterlassungserklärung abgegeben habe. Die rechtspopulistische Website NIUS von Julian Reichelt musste ebenfalls eine Unterlassungserklärung abgeben, veröffentlichte jedoch im Gegensatz zur BILD keine öffentliche Entschuldigung oder Korrektur.
Spiegel-Autorin Vicky Bargel ordnete den Vorgang mit deutlichen Worten ein: „Offenbar wurde Judy S. Opfer einer transfeindlichen Medienkampagne.“ Diese Einschätzung unterstreicht die besondere Problematik der Falschberichterstattung, die nicht nur persönlichkeitsrechtliche Grenzen überschritt, sondern auch diskriminierende Elemente enthielt.
Der Fall Judy S. wird vermutlich als mahnendes Beispiel in die deutsche Mediengeschichte eingehen und wirft grundsätzliche Fragen zur journalistischen Sorgfaltspflicht, besonders im Boulevardjournalismus, auf. Die Rekordentschädigung könnte zudem ein Signal an andere Medien senden, sorgfältiger mit Informationen umzugehen, insbesondere wenn es um potenziell rufschädigende Behauptungen geht.
Geschrieben von: RadioMonster.FM
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