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today02.04.2025
In Berlin gibt es immer wieder Situationen, in denen du trotz aufgestellter Parkautomaten kostenlos parken kannst. Besonders in Tempelhof-Schöneberg sorgt aktuell eine kuriose Situation für Aufsehen: 190 nagelneue Parkautomaten stehen bereit, können aber nicht in Betrieb genommen werden. Der Grund? Die zugehörigen Verkehrsschilder fehlen. Für Autofahrer bedeutet das: freies Parken in den eigentlich kostenpflichtigen Zonen. Doch welche rechtlichen Grundlagen gelten hier, und welche anderen Möglichkeiten gibt es, in Berlin gebührenfrei zu parken?
In den Parkzonen 90 und 91 in Neu-Tempelhof zeigt sich aktuell ein spannendes Phänomen. Obwohl bereits alle Parkautomaten aufgestellt wurden und die Eröffnung der bewirtschafteten Parkzonen eigentlich für den 1. April 2025 geplant war, können die Zonen nicht in Betrieb genommen werden. Das beauftragte Unternehmen hat die Fristen für die Aufstellung der notwendigen Verkehrsschilder nicht eingehalten.
Bezirksstadträtin Saskia Ellenbeck (Grune) erklarte dazu: „Die Nichterfullung des Auftrags zeichnete sich im Verlauf der vergangenen Wochen ab.“ Inzwischen wurde ein neues Unternehmen gefunden, das die Beschilderung uebernehmen soll, doch ein konkreter neuer Starttermin steht noch nicht fest.
Fuer dich als Autofahrer bedeutet das: Solange keine entsprechenden Verkehrsschilder aufgestellt sind, kannst du in diesen Zonen weiterhin kostenlos parken – und das, obwohl die Parkautomaten bereits einsatzbereit sind. Der Grund liegt in den rechtlichen Grundlagen: Ohne die vorgeschriebene Beschilderung ist die Parkraumbewirtschaftung nicht wirksam.
Die Strassenverkehrsordnung (StVO) ist in diesem Fall eindeutig: Nur wenn eine Parkzone durch entsprechende Verkehrsschilder als gebuehrenpflichtig gekennzeichnet ist, besteht auch eine Zahlungspflicht. Die bloese Existenz eines Parkautomaten reicht rechtlich nicht aus, um Gebuhren zu erheben oder Knoellchen zu verteilen.
Das bedeutet fuer dich: Achte immer auf die Beschilderung und nicht nur auf vorhandene Automaten. Fehlt die Beschilderung, musst du nicht zahlen, selbst wenn ein funktionierender Automat vorhanden ist. Dies wurde durch verschiedene Gerichtsurteile in der Vergangenheit bestaetigt.
Weitere Situationen fuer kostenfreies Parken in Berlin
Neben fehlender Beschilderung gibt es noch weitere Faelle, in denen du in Berlin kostenlos parken kannst, obwohl du dich in einer bewirtschafteten Zone befindest:
1. Defekte Parkautomaten: Wenn alle Parkautomaten in unmittlerer Umgebung (zumutbare Entfernung von etwa 100 Metern) defekt sind und keine alternativen Zahlungsmöglichkeiten wie Handyparken zur Verfuegung stehen, darfst du kostenlos parken. Allerdings solltest du einen Zettel mit Uhrzeit und dem Hinweis auf den defekten Automaten sichtbar ins Auto legen.
2. Außerhalb der Bewirtschaftungszeiten: In den meisten Parkzonen Berlins gilt die Gebuehrenpflicht montags bis samstags von 9 bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen kannst du in der Regel kostenlos parken. Pruefe jedoch immer die konkreten Zeiten auf den Schildern vor Ort.
3. Mit Bewohnerparkausweis: Als Anwohner einer Parkraumbewirtschaftungszone kannst du einen Bewohnerparkausweis beantragen, der derzeit 20,40 Euro fuer zwei Jahre kostet. Mit diesem Ausweis parkst du in deiner Zone kostenlos. Allerdings plant die SPD laut Tino Schopf, verkehrspolitischer Sprecher, eine Erhoehung: „Der Bewohner-Parkausweis soll kuenftig 160 Euro im Jahr bzw. rund 13 Euro pro Monat kosten.“
In Berlin kommt es immer wieder zu kuriosen Situationen rund um Parkautomaten. So wurde in Kreuzberg ein Parkscheinautomat so unguenig platziert, dass er selbst einen Parkplatz blockiert. Anwohner zeigten sich verstaendlich veraergert ueber diese Fehlplanung.
Ein weiteres Beispiel fuer fragwuerdige Planung findet sich am Tempelhofer Damm: Dort wurden 19 Automaten fuer 133.000 Euro aufgestellt, die aufgrund geplanter Bauarbeiten nach nur zwei Jahren wieder abgebaut werden muessen. Alexander Kraus vom Bund der Steuerzahler kritisierte dies als Verschwendung von Steuergeldern.
In der Innsbrucker Strasse sorgen acht Parkscheinautomaten fuer Diskussionen, da sie laut CDU-Fraktion umgesetzt werden muessen. Johannes Rudschies, verkehrspolitischer Sprecher der CDU, bemengelte: „Bislang ist leider nichts passiert und das Bezirksamt antwortet auch nicht auf die Frage, wann denn etwas passieren wird.“
Solltest du trotz fehlender Beschilderung ein Knoellchen erhalten, hast du gute Chancen, erfolgreich Einspruch einzulegen. Dokumentiere in diesem Fall die Situation vor Ort mit Fotos, die belegen, dass keine entsprechenden Parkverbotsschilder oder Hinweise auf Gebuehrenpflicht vorhanden waren.
Wichtig ist, den Einspruch fristgerecht einzulegen – in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids. Verweise in deinem Einspruch konkret auf die fehlende rechtliche Grundlage fuer die Erhebung von Parkgebuehren.
Die Situation in den Parkzonen 90 und 91 in Tempelhof bietet dir aktuell die Moeglichkeit, legal und kostenlos zu parken, obwohl Parkautomaten aufgestellt sind. Diese Ausnahmesituation wird jedoch nur voruebergehend bestehen – sobald die fehlenden Verkehrsschilder installiert sind, tritt die Gebuehrenpflicht in Kraft.
Bezirksstadträtin Saskia Ellenbeck betonnt trotz der Verzögerungen die Wichtigkeit der Parkraumbewirtschaftung als Teil des Luftreinhalteplans. Ein neuer Termin fuer die Inbetriebnahme der Parkzonen soll in Kuerze bekannt gegeben werden.
Bis dahin kannst du die seltene Gelegenheit nutzen, in diesen normalerweise teuren Zonen kostenfrei zu parken – ganz legal und ohne schlechtes Gewissen.
Geschrieben von: RadioMonster.FM
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