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Jens Lehmann vor Gericht: Alkoholfahrt nach der Wiesn endet mit mildem Urteil

today04.04.2025

Hintergrund

Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann ist nach einer Alkoholfahrt vom Oktoberfest mit einer vergleichsweise milden Strafe davongekommen. Der 55-Jährige musste sich gestern vor dem Amtsgericht München verantworten, nachdem er im September 2024 mit 0,72 Promille am Steuer erwischt wurde. Statt der ursprünglich geforderten 72.000 Euro Geldstrafe verurteilte das Gericht den Ex-Profi zu einer Buße von lediglich 1.000 Euro. Sein bereits verbüßtes einmonatiges Fahrverbot wurde als ausreichend anerkannt – ein Urteil, das Fragen aufwirft.

Der Vorfall: Schlangenlinien nach der Wiesn

Jens Lehmann vor Gericht: Alkoholfahrt nach der Wiesn endet mit mildem Urteil

Am 23. September 2024 fiel Lehmann der Polizei durch seine auffällige Fahrweise auf. Er wechselte ohne erkennbaren Grund von der Fahrspur auf den Parkstreifen und wieder zurück. Bei der anschließenden Kontrolle auf der Hansastraße bemerkten die Beamten sofort einen „deutlichen Alkoholgeruch“. Lehmann selbst gab vor Gericht an, er sei von der Fahrbahn abgekommen, weil er dringend „pinkeln“ müsste.

Die Durchführung eines Atemalkoholtests gestaltete sich schwierig, da Lehmann sich zunächst weigerte. Laut Polizeibericht schwankte er und wirkte deutlich alkoholisiert. Eine später durchgeführte Blutprobe ergab einen Wert von 0,72 Promille. Vor Gericht räumte Lehmann ein, auf dem Oktoberfest „zwei Maß Bier und eventuell ein Saures“ getrunken zu haben.

Reuiger Lehmann mit fragwürdiger Verteidigung

„Ich bin gefahren, weil ich der Annahme war, dass ich fahrtauglich bin. Aber ich habe den Wert falsch eingeschätzt“, erklärte Lehmann vor Gericht. „Dahingehend habe ich einen Fehler gemacht, den ich auch bereue.“ Gleichzeitig bestritt er jedoch vehement die von den Polizisten beschriebenen Ausfallerscheinungen wie verwaschene Sprache oder mangelnde Kooperation.

In einer bemerkenswerten Geste schwor Lehmann sogar „auf das Leben meiner Kinder“, die Wahrheit zu sagen. Seine angeblichen Symptome führte er auf Husten zurück – eine Erklärung, die bei Gericht auf Skepsis stieß. Sein Anwalt kritisierte die ursprünglich geforderte Strafe von 72.000 Euro als unverhältnismäßig und verwies darauf, dass solche Verstöße normalerweise als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 500 Euro geahndet werden.

Richterin findet deutliche Worte

Richterin Alexandra Möhring ließ sich von Lehmanns Verteidigung nicht beeindrucken. Sie bezeichnete sein Verhalten während des Verfahrens als „ungehobelt“ und „unkooperativ“. Bemerkenswert war ihre Feststellung, dass Lehmanns auffälliges Benehmen nicht zwangsläufig auf Alkoholkonsum zurückzuführen sei: „Man kann nicht sagen, dass die Ausfallerscheinungen eindeutig auf Alkohol zurückzuführen sind. Es kann sein, dass Sie sich auch nützlich so verhalten.“

Die Richterin machte Lehmann klar, dass er selbst für den Prozess verantwortlich sei und an seinem Verhalten arbeiten müsse. Nach dem Urteil zeigte sich der ehemalige Spitzensportler überraschend zerknirscht und fuhr mit der U-Bahn nach Hause – eine ungewohnte Situation für den sonst so auf seinen Status bedachten Ex-Nationalspieler.

Kein Einzelfall in Lehmanns Biografie

Der aktuelle Prozess reiht sich in eine Serie rechtlicher Auseinandersetzungen ein, die Lehmann in den letzten Jahren beschäftigten. Erst im September 2023 wurde er wegen Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt, nachdem er mit einer Kettensäge einen Garagenrohbau beschädigt hatte.

Der Staatsanwalt merkte während des aktuellen Verfahrens kritisch an, dass sich Lehmann mit seinem Verhalten „im unteren Bereich der Strafbarkeit“ bewege und offenbar glaube, über dem Gesetz zu stehen. Das vergleichsweise milde Urteil dürfte diese Wahrnehmung kaum korrigieren.

Für den einst gefeierten Torhüter, der Deutschland bei der Heim-WM 2006 zu neuen Fußballhöhen führte, markiert dieser Vorfall einen weiteren Imageverlust. Der einstige Publikumsliebling sorgt mittlerweile häufiger mit Negativschlagzeilen als mit sportlichen Erfolgen für Aufsehen.

Lehmann

Geschrieben von: RadioMonster.FM