Wirtschaft & Politik

Karfreitags-Tanzverbot: Was in deinem Bundesland heute gilt und welche Bußgelder drohen

today17.04.2025

Hintergrund

Der Karfreitag gilt in Deutschland als stiller Feiertag, an dem in allen Bundesländern ein Tanzverbot herrscht – allerdings mit unterschiedlichen Regelungen und Zeitrahmen. Während die einen das Verbot als wichtigen Teil christlicher Tradition verteidigen, sehen andere darin eine unzeitgemäße Einschränkung ihrer Freiheit. Was genau bedeutet das Tanzverbot für dich, welche Ausnahmen gibt es und mit welchen Konsequenzen musst du bei Verstößen rechnen?

Was das Karfreitags-Tanzverbot bedeutet

Karfreitags-Tanzverbot: Was in deinem Bundesland heute gilt und welche Bußgelder drohen

Der Karfreitag ist einer der höchsten christlichen Feiertage, an dem gläubige Menschen der Kreuzigung und dem Tod Jesu Christi gedenken. Als „stiller Tag“ unterliegt er besonderen gesetzlichen Schutzbestimmungen. Das bedeutet konkret: Öffentliche Tanzveranstaltungen, laute Musik, Sport-Events und ähnliche Veranstaltungen sind heute untersagt. Auch im Kino gibt es Einschränkungen – nur Filme mit „ernstem Charakter“ erhalten von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) eine Freigabe für diesen Tag.

Wichtig zu wissen: Private Feiern in den eigenen vier Wänden sind grundsätzlich erlaubt. Du darfst also zu Hause tanzen und feiern, solange du deine Nachbarn nicht störst. In einigen Bundesländern sind jedoch auch Privatpartys im Freien untersagt.

Unterschiede zwischen den Bundesländern

Die Dauer und Strenge des Tanzverbots variiert erheblich zwischen den Bundesländern. In Rheinland-Pfalz gilt mit 84 Stunden das längste Verbot deutschlandweit. In Bremen hingegen besteht mit nur 15 Stunden die kürzeste Regelung – hier darfst du bereits ab 21 Uhr wieder feiern gehen. Auch Berlin hat vergleichsweise lockere Bestimmungen.

In Baden-Württemberg gilt das Tanzverbot von Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 20 Uhr. Hamburg hat seine Regelung erst kürzlich gelockert: Hier ist das Tanzen nur von 5 Uhr morgens bis Mitternacht am Karfreitag untersagt. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen darfst du hingegen bereits ab Mitternacht zum Karsamstag wieder die Tanzfläche stürmen.

Hessen führt übrigens mit insgesamt 15 Tanzverbotstagen im Jahr die bundesweite Liste an – hier gilt an sämtlichen kirchlichen Feiertagen von 4 Uhr bis 12 Uhr die Sonntagsruhe.

Bußgelder bei Verstößen gegen das Tanzverbot

Bei Verstößen gegen das Tanzverbot drohen empfindliche Strafen – allerdings trifft es in erster Linie die Veranstalter, nicht die Gäste. In Baden-Württemberg können Bußgelder bis zu 1.500 Euro verhängt werden. In Bayern sind die Strafen mit bis zu 10.000 Euro besonders hoch.

„Feierlustigen Besuchern droht am Karfreitag schlimmstenfalls die Strafe, früh nach Hause gehen zu müssen“, wie die Deutsche Anwaltsauskunft erklärt. Clubbetreiber Thomas Filimonova vom Stuttgarter „LKA Longhorn“ kritisiert diese Regelungen scharf: „Ich möchte mir von der Kirche nicht vorschreiben lassen, wann ich tanzen darf.“ Er betont auch die wirtschaftlichen Auswirkungen – ohne Sondergenehmigung für ein Event am Karfreitag entgingen seinem Club jährlich etwa 7.000 Euro.

Ausnahmen durch Gerichtsurteile

Eine wichtige Ausnahme bildet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2016. Dieses stellte klar: „Es sei zwar grundsätzlich gerechtfertigt, einen qualifizierten Ruheschutz zu schaffen. Gar keine Ausnahmen zuzulassen, sei aber mit Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit unvereinbar.“ Das bedeutet: Nicht-religiöse Gruppen dürfen unter bestimmten Bedingungen auch am Karfreitag feiern oder demonstrieren; pauschale Verbote wurden für verfassungswidrig erklärt.

Diese Entscheidung hat eine Debatte angestoßen, die bis heute anhält. In Göttingen sorgt derzeit ein Fall für Aufsehen: Clubbetreiber klagten gegen ein von der Stadt verhängtes Bußgeld wegen Verstoßes gegen das Tanzverbot. Anwalt Alexander Schneehain argumentiert: „Nichtchristen werden gezwungen, sich an religiöse Regeln zu halten.“ Der Fall wurde an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

Stimmen aus Kirche und Politik

Trotz zunehmender Kritik verteidigen Kirchenvertreter und konservative Politiker das Tanzverbot vehement. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärt: „Der Karfreitag ist heilig. Er ist der einzige Feiertag mit einem ganztägigen Veranstaltungs- und Tanzverbot. Dies entspricht dem stillen Wesen und der traurigen Bedeutung dieses Tages.“

Die evangelische Regionalbischöfin aus Hannover, Petra Bahr, argumentiert, dass angesichts des weltweiten Leidens ein stiller Feiertag erfunden werden müsste, wenn es ihn nicht bereits gäbe. Religionssoziologe Detlef Pollack von der Universität Münster hält das Tanzverbot ebenfalls für zeitgemäß: „Es ist keine allzu große Zumutung, an diesem einen Tag auf Tanz und laute Musik zu verzichten.“ Er verweist darauf, dass etwa 40 Millionen Menschen in Deutschland Mitglied einer der großen christlichen Kirchen sind.

Gleichzeitig zeigt sich die SPD in einigen Bundesländern offen für mögliche Lockerungen der bestehenden Regelungen. Die gesellschaftliche Debatte um das Tanzverbot spiegelt letztlich einen größeren Diskurs über die Rolle religiöser Traditionen in einer zunehmend säkularen Gesellschaft wider – ein Spannungsfeld, das sich nicht so leicht auflösen lässt.

Tanzverbot

Geschrieben von: RadioMonster.FM