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today24.03.2025
Die Klimaproteste der Letzten Generation haben eine neue Eskalationsstufe erreicht – diesmal nicht auf der Straße, sondern vor Gericht. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat fünf Aktivisten der mittlerweile umbenannten Klimagruppe, darunter die prominente Sprecherin Carla Hinrichs, wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Eine 149-seitige Anklageschrift liegt dem Landgericht München I vor und könnte weitreichende Folgen für die Klimabewegung in Deutschland haben.
Die Anklage wirft den fuenf Beschuldigten vor, eine Vereinigung gegruendet zu haben, die auf das Begehen von Straftaten ausgerichtet war. Fuer die Aktivisten selbst stellt dieser Schritt einen massiven Angriff auf ihr Engagement dar. In einer Stellungnahme bezeigte die Organisation die Anklage als „Angriff auf zivilgesellschaftliches Engagement als einen Eckpfeiler der Demokratie“.
Carla Hinrichs, eine der bekanntesten Gesichter der Bewegung, hatte bereits im Januar 2024 eine zweimonatige Bewaehrungsstrafe erhalten, nachdem sie sich auf einer Strasse festgeklebt und dadurch einen groesseren Stau verursacht hatte. Die aktuelle Anklage geht jedoch weit ueber einzelne Protestaktionen hinaus und stellt die gesamte Organisationsstruktur der ehemaligen Letzten Generation in Frage.
Interessanterweise kommt die Anklage zu einem Zeitpunkt, an dem die Gruppe bereits einen strategischen Wandel vollzogen hat. Die bisherige „Letzte Generation“ hat sich in „Neue Generation“ umbenannt und will ihren Fokus erweitern. Nach Angaben des Mitglieds Raphael Thelen wird sich die Gruppe kuenftig nicht mehr ausschliesslich fuer Klimaschutz einsetzen, sondern fuer die Demokratie im Allgemeinen.
Gleichzeitig entsteht eine zweite Splittergruppe – das sogenannte „Widerstands-Kollektiv“, das sich auf direkte Aktionen gegen Umweltzerstoerung und soziale Ungerechtigkeit konzentrieren will. Diese Neuausrichtung wurde Anfang 2025 angekündigt, nachdem die Gruppe seit 2022 vor allem durch ihre Blockadeaktionen fuer Aufsehen gesorgt hatte.
Die Anklage wirft grundsaetzliche Fragen zum Umgang mit zivilem Ungehorsam in Deutschland auf. Kritiker sehen in den juristischen Schritten eine notwendige Reaktion auf illegale Protestformen, waehrend Unterstuetzer vor einer gefaehrlichen Kriminalisierung legitimen Protests warnen.
Der Vorwurf, eine kriminelle Vereinigung zu bilden, ist juristisch schwerwiegend und geht weit ueber die bisherigen rechtlichen Auseinandersetzungen um einzelne Aktionen hinaus. Die gerichtliche Entscheidung koennte daher richtungsweisend fuer den kuenftigen Umgang mit radikalen Formen des Klimaaktivismus sein.
Fuer die Angeklagten steht viel auf dem Spiel. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung kann mit erheblichen Strafen geahndet werden. Ob das Gericht der Argumentation der Staatsanwaltschaft folgen wird, bleibt abzuwarten – das Verfahren dürfte jedoch unabhaengig vom Ausgang intensive Debatten ueber die Grenzen des legitimen Protests ausloesen.
Die juristischen Schritte gegen die ehemalige Letzte Generation koennten weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Klimabewegung haben. Aktivisten verschiedener Organisationen beobachten das Verfahren mit Sorge, da ein Praezedenzfall droht, der auch andere Formen des zivilen Ungehorsams kriminalisieren koennte.
Gleichzeitig findet in der Klimabewegung selbst eine Debatte ueber effektive Protestformen statt. Die Umbenennung und strategische Neuausrichtung der Letzten Generation kann auch als Reaktion auf die zunehmende gesellschaftliche Polarisierung verstanden werden, die die bisherigen Aktionen ausgeloest haben.
Ob die „Neue Generation“ mit ihrem erwaehnten Fokus auf demokratische Werte mehr gesellschaftliche Akzeptanz finden wird als ihre Vorgaengerorganisation, bleibt abzuwarten. Die juristische Aufarbeitung der vergangenen Aktionen wird die Gruppe jedoch noch lange beschaeftigen.
Geschrieben von: RadioMonster.FM
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