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Süße Maskerade: Wie Dubai-Schokolade die Gesetze umgeht

today10.04.2025

Hintergrund

Dubai erfreut sich bei Schokoladenliebhabern zunehmender Beliebtheit. Was viele nicht wissen: Hinter manchen Produkten verbirgt sich ein geschicktes Spiel mit Gesetzeslücken. Hersteller vermarkten ihre Schokolade mit dem Prädikat „Dubai“, ohne tatsächlich den strengen Vorschriften der Vereinigten Arabischen Emirate entsprechen zu müssen. Ein Blick hinter die glänzende Verpackung zeigt, wie Unternehmen sich durch gesetzliche Grauzonen manövrieren.

Dubai-Schokolade: Ein Label mit Versprechen

Süße Maskerade: Wie Dubai-Schokolade die Gesetze umgeht

Die Bezeichnung „Dubai-Schokolade“ weckt bei vielen Verbrauchern Assoziationen zu Luxus, Exklusivität und orientalischen Aromen. Die Realität sieht jedoch anders aus. Oft handelt es sich um gewöhnliche Schokoladenprodukte, die durch geschickte Vermarktung als besonders hochwertig dargestellt werden.

„Wir sehen immer mehr Produkte, die mit dem Dubai-Label werben, ohne dass diese tatsächlich aus den Vereinigten Arabischen Emiraten stammen oder dort produziert wurden“, erklärt Susanne Grimm, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz. „Rechtlich ist das eine Grauzone, die Verbraucher in die Irre führen kann.“

Unverbindliche Preisempfehlungen als Marketingtrick

Besonders auffällig ist die Praxis mit überhöhten unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP). Erst vor wenigen Wochen, am 6. März 2025, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart in einem wegweisenden Urteil (Az. 2 U 142/23), dass die Verwendung einer UVP, die nicht ernsthaft kalkuliert wurde, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt.

Ein typisches Beispiel: Die Dubai Kunefe Chocolate wird mit einer UVP von 25 Euro beworben, während der tatsächliche Verkaufspreis bei 12,90 Euro liegt. Dies suggeriert einen enormen Rabatt, obwohl der höhere Preis nie ernsthaft verlangt wurde. „Das dauerhafte und erhebliche Unterbieten der vermeintlichen Preisempfehlung entwertet diese derart, dass eine marktgerechte Orientierungshilfe darin nicht mehr gesehen werden kann“, so das Urteil des OLG Stuttgart.

Fantasievolle Herkunftsgeschichten

Neben irreführenden Preisangaben nutzen Hersteller auch kreative Herkunftsgeschichten. Produkte wie die „OWL Longfill Dubai Schokolade“ werden mit exotischen Erzählungen beworben, obwohl sie tatsächlich in Deutschland hergestellt werden. Die Bezeichnung „Dubai“ dient lediglich als Geschmacksrichtung oder Stilbezeichnung, nicht als tatsächlicher Herkunftsnachweis.

Ein Blick auf die Rückseite der Verpackungen offenbart oft die wahre Herkunft: „Hergestellt in Deutschland“ oder „Produziert in der EU“ steht dort in kleiner Schrift, während vorne groß mit „Dubai-Style“ oder „Dubai-Recipe“ geworben wird.

Die Kundin Kierra berichtet: „Ich habe die Dubai Kunefe Chocolate so oft bestellt, dass ich den Überblick verloren habe. Der Geschmack ist nach wie vor köstlich.“ Was sie vermutlich nicht weiß: Die Schokolade hat mit Dubai oft nicht mehr gemeinsam als den Namen.

Rechtliche Konsequenzen nehmen zu

Die Verbraucherzentralen werden zunehmend aktiv gegen diese Marketingpraktiken. In einem aktuellen Fall klagte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich gegen einen Discounter, der mit einer irreführenden UVP warb. Das Urteil sendet eine klare Botschaft: UVPs müssen real existieren und ernsthaft kalkuliert sein.

Auch bei Herkunftsangaben wird die rechtliche Lage strenger. Verbraucher können irreführende Angaben bei den zuständigen Behörden melden und im Zweifel ihr Recht auf Rückgabe geltend machen.

Was kannst du als Verbraucher tun?

Als Konsument solltest du kritisch bleiben und genau hinschauen. Prüfe das Kleingedruckte auf der Verpackung, achte auf das tatsächliche Herkunftsland und hinterfrage übertriebene Preisangaben. Oft lohnt es sich auch, Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Kunden zu lesen.

Wenn du echte Dubai-Schokolade probieren möchtest, suche nach Produkten mit nachweisbarer Herkunft aus den Vereinigten Arabischen Emiraten oder nach Schokoladen, die typische Zutaten wie hochwertige Pistazien, Safran oder orientalische Gewürze enthalten.

Übrigens: Sei auch bei Rückrufaktionen aufmerksam. Gerade kürzlich wurde eine bundesweite Rückrufaktion für die Fairtrade-Schokolade Tony’s Chocolonely Zartbitter Mandel Meersalz gestartet, weil Fremdkörper wie kleine Steine enthalten sein könnten. Dies betrifft zwar keine Dubai-Schokolade, zeigt aber, wie wichtig es ist, bei allen Schokoladenprodukten wachsam zu bleiben.

Der Dubai-Schokoladentrend wird vermutlich noch eine Weile anhalten. Mit dem nötigen Wissen kannst du aber die süße Maskerade durchschauen und entscheiden, ob du für den Namen oder für die tatsächliche Qualität bezahlen möchtest.

Geschrieben von: RadioMonster.FM