Urteil gegen Eventim: Manipulative Werbung für Ticketversicherung verboten
Das Oberlandesgericht Bamberg hat entschieden: Eventim darf seine Ticketversicherung nicht mehr mit manipulativen Warnungen vor einem Totalverlust bewerben. Die bisherige Praxis verstößt gegen den Digital Services Act und das Wettbewerbsrecht.