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today23.04.2025
Ein tödlicher Polizeieinsatz in Oldenburg sorgt derzeit bundesweit für Aufsehen und heftige Kritik. In der Nacht zum Ostersonntag wurde der 21-jährige Lorenz von einem Polizeibeamten erschossen, nachdem ihm der Zutritt zu einer Diskothek verweigert worden war. Besonders brisant: Die Obduktion ergab, dass der junge Mann von drei Schüssen getroffen wurde – alle von hinten. Der Fall wirft schwerwiegende Fragen zur Verhältnismäßigkeit des Polizeieinsatzes auf und hat eine Debatte über möglichen strukturellen Rassismus entfacht, da das Opfer schwarz war.
Der Vorfall begann in der Oldenburger Fußgängerzone gegen 2:40 Uhr morgens, als Lorenz der Eintritt zu einer Diskothek wegen seiner Kleidung – einer Trainingsjacke – verweigert wurde. Daraufhin soll er Reizgas in Richtung der Security-Mitarbeiter gesprüht haben, wodurch mehrere Personen leicht verletzt wurden.
Bei seiner anschließenden Flucht soll der 21-jährige laut Polizeiangaben mehrere Personen mit einem Messer bedroht haben. Als die Polizei eintraf, eskalierte die Situation. „Dort ging er bedrohlich auf die Polizisten zu und sprühte dabei Reizstoff in ihre Richtung“, heißt es im offiziellen Polizeibericht. Ein 27-jähriger Beamter gab daraufhin mehrere Schüsse auf den jungen Mann ab, der lebensgefährlich verletzt wurde und später im Krankenhaus seinen Verletzungen erlag.
Zwei Tage nach dem Vorfall veröffentlichte die Staatsanwaltschaft Oldenburg das Obduktionsergebnis, das für Entsetzen sorgte: Lorenz wurde von mindestens drei Schüssen getroffen – an Kopf, Oberkörper und Hüfte. Ein vierter Schuss streifte seinen Oberschenkel. Besonders brisant: Alle drei tödlichen Schüsse trafen ihn von hinten.
Diese Erkenntnisse haben die Diskussion um die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes massiv verschärft. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens äußerte sich mit deutlichen Worten: „Die Obduktionsergebnisse werfen schwerwiegende Fragen und verheerende Vorwürfe auf, die im Rahmen der weiteren Ermittlungen schonungslos beantwortet und aufgeklärt werden müssen.“
Gegen den 27-jährigen Polizisten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet. Er wurde vorläufig vom Dienst suspendiert. Die Ermittlungen werden aus Neutralitätsgründen von der Polizeiinspektion Delmenhorst und der Staatsanwaltschaft Oldenburg geführt.
Thomas Feltes, der Anwalt der Mutter des Opfers, fordert eine lückenlose Aufklärung und die Auswertung aller Beweise, darunter Kameraaufnahmen und Funkverkehr. Ein entscheidender Punkt der Ermittlungen wird sein, ob der Beamte in Notwehr gehandelt hat und ob die Schussabgabe – insbesondere in den Rücken des Fliehenden – verhältnismäßig war.
Am Tatort in der Achternstraße haben zahlreiche Menschen Blumen und Kerzen niedergelegt. „Es war sehr schön, zu sehen, dass alle da waren, dass alle etwas dazugelegt haben“, berichtet Asena, eine Bekannte des Verstorbenen. Sie beschreibt Lorenz als gewaltlosen Menschen und fordert eine umfassende Aufklärung des Vorfalls.
Für morgen ist eine Großdemonstration unter dem Motto „Gerechtigkeit für Lorenz!“ geplant, zu der rund 1.000 Teilnehmende erwartet werden. Oberbürgermeister Jürgen Krogmann hat zur Besonnenheit bei der Diskussion aufgerufen, während die Organisatoren eine friedliche Veranstaltung versprechen.
Eine Online-Spendenaktion für die alleinerziehende Mutter des Opfers hat bereits über 17.000 Euro gesammelt – ein Zeichen der großen Anteilnahme in der Bevölkerung.
Da Lorenz schwarz war, werden auch Rassismusvorwürfe laut. In sozialen Netzwerken wird vielfach gefragt, ob es zu dieser Eskalation gekommen wäre, wenn er eine andere Hautfarbe gehabt hätte. Die Organisation Unitedagainstracism spricht von strukturellem Rassismus innerhalb der Polizei und verweist auf ähnliche Fälle wie den Tod von Lamin Touray und Kamal Ibrahim.
Patrick Seegers, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), weist diese Vorwürfe zurück: „Polizeiliches Handeln basiert nicht auf Hautfarbe.“ Kevin Komolka von der Gewerkschaft der Polizei Niedersachsen warnte ebenfalls vor Vorverurteilungen und betonte, dass die Hautfarbe bei polizeilichem Handeln keine Rolle spielen dürfe.
Im Anschluss an den tödlichen Einsatz hat die DPolG ihre Forderung nach einem breiteren Einsatz von Tasern erneuert. Diese nicht-tödlichen Elektroschockwaffen könnten in gefährlichen Situationen eine Alternative zum Schusswaffengebrauch darstellen. In Niedersachsen sind Taser bislang nur dem Spezialeinsatzkommando (SEK) vorbehalten.
„Hätte der Beamte einen Taser zur Verfügung gehabt, hätte er möglicherweise nicht zur Schusswaffe greifen müssen“, argumentiert die Gewerkschaft. Diese Forderung wird auch von einigen politischen Stimmen unterstützt, während andere vor einer zunehmenden Militarisierung der Polizei warnen.
Der Fall des getöteten Lorenz steht nicht für sich allein. Er reiht sich ein in eine Debatte über Polizeigewalt und institutionellen Rassismus, die nach ähnlichen Vorfällen in Deutschland und weltweit immer wieder aufflammt. Die Ergebnisse der Ermittlungen werden zeigen, ob die tödlichen Schüsse rechtlich gerechtfertigt waren – die gesellschaftliche Diskussion darüber hat jedoch bereits begonnen.
Geschrieben von: RadioMonster.FM
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