
Tophits Charts & Hits
Dance Dance Hits & Classics
Evergreens Best of 60's - 00's
2000’s Die größten Hits von 2000 bis 2009
Rock Today's Rock Music
Schlager Deutscher Schlager
today03.04.2025
Das Oberlandesgericht Bamberg hat dem Ticketriesen Eventim einen Riegel vorgeschoben: Die Art und Weise, wie das Unternehmen seinen Kunden eine Ticketversicherung aufdrängt, ist unzulässig. Besonders die wiederholten Warnungen vor einem angeblichen „Totalverlust“ des Ticketpreises wurden vom Gericht als manipulativ eingestuft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen diese Praxis geklagt und nun teilweise Recht bekommen.
Wenn du auf der Eventim-Plattform Tickets kaufst, wird dir im Warenkorb zunächst eine kostenpflichtige Ticketversicherung angeboten. Diese Versicherung soll dich absichern, falls du an der Veranstaltung nicht teilnehmen kannst. Soweit ist das noch rechtlich unbedenklich. Problematisch wird es jedoch, wenn du dich gegen die Versicherung entscheidest und auf „Zur Kasse“ klickst.
In diesem Moment erscheint ein Pop-up-Fenster, das erneut eindringlich für die Ticketversicherung wirbt, indem es vor „Ärger und Frust über ein verpasstes Event“ warnt. Um ohne Versicherung fortzufahren, musst du auf einen Button mit der Aufschrift „Ich trage das volle Risiko“ klicken. Diese zweite Aufforderung und die verwendete Formulierung stufte das Gericht als unzulässige Beeinflussung ein.
Das Oberlandesgericht Bamberg befand, dass Eventim mit dieser Praxis gegen den Digital Services Act (DSA) der EU und das Wettbewerbsrecht verstößt. Besonders kritisch sah das Gericht, dass durch die wiederholte Warnung vor einem „Totalverlust“ des Ticketpreises Angst bei den Verbrauchern geschürt wurde.
„Eventim hat die Schwelle zur unzulässigen Beeinflussung überschritten“, erklärten die Richter in ihrem Urteil vom 5. Februar. Sie argumentierten, dass der Eindruck erweckt werde, Käufer würden ihr Geld in jedem Fall verlieren, wenn sie keine Versicherung abschließen. Dies sei irreführend, da bei Ausfall einer Veranstaltung grundsätzlich ein Recht auf Erstattung besteht.
Der Ticketanbieter verteidigte seine Praxis vor Gericht und behauptete, man wolle lediglich sicherstellen, dass das Angebot nicht übersehen wird. Die zusätzliche Warnung diene dazu, Kunden über mögliche Risiken aufzuklären, und stelle keinen unzulässigen Druck dar.
Diese Argumentation konnte das Gericht jedoch nicht überzeugen. Es stellte fest, dass die verwendeten „Dark Patterns“ – also Design-Tricks, die Nutzer zu bestimmten Entscheidungen drängen sollen – eine manipulative Form der Werbung darstellen, die nicht mit geltendem Recht vereinbar ist.
Für dich als Ticketkäufer bedeutet diese Entscheidung mehr Transparenz und weniger manipulativen Druck beim Online-Ticketkauf. Eventim darf weiterhin Ticketversicherungen anbieten, muss aber die Art der Bewerbung ändern und darf nicht mehr mit irreführenden Warnungen vor einem angeblichen Totalverlust operieren.
Es ist wichtig zu wissen, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Eventim hat die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung könnte die bisherige Praxis daher noch eine Weile fortbestehen.
Marion Jungbluth von der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte das Urteil: „Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen manipulative Verkaufspraktiken im Online-Handel. Verbraucher haben ein Recht auf faire und transparente Kaufentscheidungen ohne psychologischen Druck.“
Eventim ist nicht das einzige Unternehmen, das wegen sogenannter Dark Patterns in der Kritik steht. Viele Online-Plattformen verwenden ähnliche Methoden, um Zusatzprodukte zu verkaufen oder Nutzer zu bestimmten Entscheidungen zu drängen. Das Urteil gegen Eventim könnte daher Signalwirkung für die gesamte Branche haben.
Besonders im Fokus stehen dabei Praktiken wie das visuelle Hervorheben bestimmter Optionen, das Verstecken von Ablehnungsbuttons oder das Erzeugen von Zeitdruck durch Countdown-Timer. All diese Methoden könnten nun verstärkt in den Fokus von Verbraucherschützern und Gerichten rücken.
Als Verbraucher solltest du bei Online-Käufen generell wachsam bleiben und dich nicht unter Druck setzen lassen. Prüfe genau, welche Zusatzangebote wirklich sinnvoll sind und welche nur durch geschickte Verkaufstaktiken attraktiv erscheinen.
Geschrieben von: RadioMonster.FM
Dark Patterns Digital Services Act Eventim Gerichtsurteil manipulative Werbung OLG Bamberg Online-Shopping Ticketversicherung Verbraucherschutz Verbraucherzentrale
RADIOMONSTER.FM - Bei uns bist DU Musikchef!